|
||
Die
Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m. b. H. (NÖVOG)
ist das Kompetenzzentrum für alle Angelegenheiten des öffentlichen
Verkehrs in Niederösterreich. Grundlage für die Tätigkeit
der NÖVOG, nämlich die Optimierung des öffentlichen Verkehrs,
bildet das Niederösterreichische Landesverkehrskonzept. |
||
Details |
||
| Die NÖVOG
ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleiniger Gesellschafter
ist das Land Niederösterreich. Die NÖVOG ist keine Abteilung
der NÖ Landesregierung, sondern eine privatrechtliche Gesellschaft.
Ihre Mitarbeiter sind kündbare ASVG-Angestellte und werden ausschließlich
nach fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt und beurteilt. Seit ihrer Gründung wurden der NÖVOG per Gesellschafterbeschluß mehrfach neue Aufgaben vom Land Niederösterreich übertragen. § 3 "Unternehmensgegenstand" des Gesellschaftsvertrages lautet wie folgt: (a) Durchführung von Aufgaben der Organisation des regionalen Verkehrs im Land Niederösterreich und in den an das Land Niederösterreich unmittelbar angrenzenden Gebieten, Koordinierung der öffentlichen Aufgaben des Landes Niederösterreich auf dem Gebiet des Regionalverkehrs sowie im öffentlichen Interesse Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Landes Niederösterreich, einen effizienten und kostengünstigen Regional- und Nahverkehr im Land Niederösterreich und in den an das Land Niederösterreich unmittelbar angrenzenden Gebieten sicherzustellen, insbesondere zu diesem Zweck auch Ausführung der in lit. (b) bis (c) beschriebenen Tätigkeiten; (b) Planung, Vorbereitung und Betrieb von öffentlichen Verkehrslinien im Bus- und Eisenbahnbereich und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Bestellung von Verkehrsdienstleistungen, insbesondere auch Erwerb, Betrieb und Bewirtschaftung von Eisenbahninfrastruktur sowie zugehörigen Grundstücken und Immobilien. (c) Beteiligung an Unternehmen im Inland und im Ausland mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand des Unternehmens (unter anderem Beteiligung an Unternehmen, die Eisenbahnlinien betreiben) sowie die Vornahme aller dem Gesellschaftszweck dienlichen sonstigen Geschäfte, jedoch ausgenommen Bankgeschäfte. |
||
Welche Mittel stehen der NÖVOG zur Verfügung? |
||
Die NÖVOG
handelt im öffentlichen Interesse und mit öffentlichen Mitteln,
das sind im Wesentlichen prozentuelle Anteile aus der Mineralölsteuer,
die dem Land Niederösterreich zur Verfügung stehen. Die NÖVOG
hat einen Aufsichtsrat, die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden
von beeideten Wirtschaftsprüfern geprüft. Zusätzlich erfolgt
die Prüfung der Tätigkeit der NÖVOG durch den Rechnungshof
des Landes Niederösterreich. Alle finanziellen Mittel, die der NÖVOG
zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, werden erst
mit Beschlüssen der NÖ Landesregierung bereitgestellt. Für
welche Projekte und in welcher Höhe diese Mittel zur Verfügung
gestellt werden, ergibt sich aus den Vorschlägen der NÖVOG,
die in demokratischen Entscheidungsfindungen im Landtag beziehungsweise
in der Landesregierung angenommen werden müssen. Auf diesen Entscheidungen
aufbauende, langfristige Konzepte geben einen zusätzlichen Rahmen
vor: z. B. das Niederösterreichische Landesverkehrskonzept, das dem
Öffentlichen Verkehr hohen Stellenwert einräumt. Die NÖVOG
kann deshalb nur im Rahmen verfügbarer Mittel und demokratisch getroffener
Entscheidungen ihre Planungen und Leistungsbestellungen durchführen.
|